Dr. Julius & Günter Budde Stiftung

Spenden

"Welches auch die Gaben sein mögen, mit denen du erfreuen kannst, erfreue."
Ovid
43 v.Chr. - 17 n.Chr., röm. Dichter

Spenden und Stiften

Neben den Erträgen aus dem Stiftungsvermögen lebt die Arbeit der Dr. Julius & Günter Budde Stiftung auch von Spenden.

Sowohl der Vorstand als auch das Kuratorium sind ehrenamtlich tätig. Ihre Spende wird somit zu 100% dem Stiftungszweck zugeführt.

SPENDENKONTO

Volksbank Vorpommern, Greifswald

IBAN: DE96 1506 1638 0000 0003 45

BIC / SWIFT: GENODEF1ANK

So können Sie helfen:

Eine Zustiftung erfolgt direkt in das Grundstock-Vermögen der Dr. Julius & Günter Budde Stiftung und erhöht dieses damit dauerhaft. Das Vermögen wird sicher und ertragbringend angelegt. Die aus dem Vermögen erwirtschafteten Erträge werden für die Stiftungszwecke verwendet. Darüber wachen die Stiftungsorgane (Vorstand,  Kuratorium), die staatliche Stiftungsaufsicht und das Finanzamt.

Um zeitnah bestimmte bzw. die allgemeinen Projekte entsprechend dem Stiftungszweck zu fördern.

Als Förderspender unterstützen Sie, z.B. mit einem festen Monatsbeitrag, verlässlich und dauerhaft unsere Projekte.

Haben Sie etwas zu feiern? Geburtstag, Hochzeit, Jubiläum…?

Dann wünschen Sie sich doch ein Geschenk, das anderen helfen kann: Eine Spende an die Dr. Julius & Günter Budde Stiftung. Sie können den Stiftungszweck festlegen. Ihre Spende können Sie auf der Feier einsammeln und selbst überweisen oder Sie vereinbaren mit uns ein Stichwort und geben dieses zusammen mit unseren Kontodaten in Ihrer Einladung an.

Auf Wunsch senden wir Ihnen eine Liste mit den Namen der Spender zu, damit Sie sich persönlich bedanken können.

Wenn Sie die Dr. Julius & Günter Budde Stiftung in Ihrem Testament als Erbin (insgesamt), Miterbin (zu einem Teil) oder Vermächtnisnehmerin (für einen bestimmten Betrag oder Gegenstand) einsetzen, so entfällt die Erbschaftsteuer (§ 13 Erbschaftsteuergesetz).

Steuervergünstigungen für Stifter (und Spender)

Zuwendungen zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke können steuerlich als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Für alle Spenden, die die Budde Stiftung erhält, werden Bescheinigungen zur Vorlage beim Finanzamt ausgestellt.

einfach online spenden

Neben der klassischen Überweisung können Sie auch das Online Portal PayPal für Ihre Spende nutzen.